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In der Praxis wirken häufig mehrere Gewerbeanlagen gemeinsam auf Immissionsorte in der Nachbarschaft ein. Der Immissionsanteil, der einer bestimmten Anlage zuzuordnen ist und den es zu bewerten gilt, kann oftmals nicht aus einer direkten Messung der Geräuschimmissionen, sondern nur indirekt z. B. durch Messung der Geräuschemissionen der verursachenden Schallquellen in Verbindung mit Schallausbreitungsrechnungen ermittelt werden. Mit Hilfe eines digitalen Rechenmodells werden die örtlichen Schallausbreitungsverhältnisse nachgebildet und die Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft sowohl für die komplette Anlage als auch für die einzelnen Teilschallquellen prognostiziert. Bei Überschreitung von Immissionsrichtwerten erarbeiten wir projektspezifische und kostenoptimierte Lösungen, damit die geforderten Richtwerte eingehalten werden. Bei der Neuplanung oder einer wesentlichen Änderung von Produktionsanlagen prognostizieren wir auf diese Weise die zu erwartenden Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft und legen bei Überschreitung der Richtwerte entsprechende Minderungsmaßnahmen aus. Dadurch können im Vorfeld die für den Schallschutz notwendigen Kosten von vornherein eingeplant und eventuelle Nachbesserungen, die oft sehr kostspielig sind, vermieden werden.
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