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Im Rahmen unserer Tätigkeit als anerkannte Messstelle nach §§ 26/28 BImSchG für die Ermittlung der Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen führen wir normgerechte Ermittlungen und Beurteilungen nach geltenden Regelwerken durch (TA-Lärm, Erschütterungs- Leitlinie des LAI, DIN 45645, DIN 4150, u.s.w.).
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